Hünfelden, Hessen
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Konfliktlösung

Wirtschafts- und Erbmediation im Raum Limburg

Ein Gesellschafterstreit, ein ungeklärter Nachlass, ein festgefahrener Konflikt zwischen Erben: Solche Situationen binden Zeit, Geld und Aufmerksamkeit — und beeinträchtigen häufig die Handlungsfähigkeit eines ganzen Unternehmens.

Mediation ist ein anderer Weg als das Gerichtsverfahren. Die Beteiligten erarbeiten selbst eine Lösung, die sie gemeinsam tragen — nicht öffentlich, in einem Verfahren, das sie in Dauer und Umfang weitgehend selbst bestimmen.

Marius B. Kempf ist Steuerberater. Er hat eine Mediationsausbildung an der Freien Universität Berlin absolviert und ist in Wirtschafts- und Erbmediation tätig. Wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge fließen dadurch unmittelbar in das Verfahren ein — dort, wo Lösungsoptionen entwickelt und bewertet werden.

„Ein Urteil beendet das Verfahren. Nicht immer den Konflikt."

Mediation und Gerichtsverfahren im Überblick

Welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, hängt von der Konstellation ab — nicht jede Situation eignet sich für Mediation.

Blickrichtung

Gerichtsverfahren

Klärung dessen, was geschehen ist

Mediation

Regelung dessen, wie es weitergeht

Entscheidung

Gerichtsverfahren

Durch das Gericht

Mediation

Durch die Beteiligten selbst

Dauer

Gerichtsverfahren

Abhängig vom Instanzenzug

Mediation

Von den Beteiligten mitbestimmt

Öffentlichkeit

Gerichtsverfahren

Verhandlung grundsätzlich öffentlich

Mediation

Nicht öffentlich; Verschwiegenheit gesetzlich geregelt

Ergebnis

Gerichtsverfahren

Urteil, an das beide Seiten gebunden sind

Mediation

Vereinbarung, die beide Seiten selbst getroffen haben

Zusammenarbeit danach

Gerichtsverfahren

Nach streitigem Verfahren häufig erschwert

Mediation

Ausdrückliches Ziel des Verfahrens

Kosten

Gerichtsverfahren

Gerichts- und Anwaltskosten, je Instanz erneut

Mediation

Zeithonorar, häufig hälftig geteilt

Wann Mediation passt — und wann nicht

Mediation trägt, wenn alle Beteiligten grundsätzlich gesprächsbereit sind und es um mehr geht als eine reine Rechtsfrage.

Sie ist nicht das richtige Verfahren, wenn eine Seite nicht wirklich teilnehmen will, ein massives Machtgefälle besteht oder eine straf- oder insolvenzrechtliche Lage vorliegt.

Drohende Fristen sind dagegen kein Ausschlussgrund. Verhandlungen hemmen die Verjährung, und fristwahrende Schritte lassen sich parallel einleiten, ohne das Verfahren zu belasten. Wichtig ist nur, das früh zu klären statt spät.

Der Leitfaden zum Download enthält einen Selbsttest mit sechs Fragen zur Einschätzung Ihrer Situation.

Wirtschaftsmediation

Geeignet für Konflikte, bei denen Geschäftsbeziehungen erhalten oder geordnet beendet werden sollen:

  • Gesellschafter- und Anteilseignerkonflikte
  • Trennung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern
  • Störungen in Kooperations- und Vertragsverhältnissen
  • Konflikte innerhalb von Abteilungen oder zwischen Unternehmensebenen
  • Streit über Unternehmensbewertung und Abfindungsansprüche

Erbmediation

Für Konflikte rund um Nachlass, Übergabe und familiäre Vermögensangelegenheiten:

  • Erbengemeinschaften mit Uneinigkeit über Immobilien oder Unternehmensanteile
  • Streitigkeiten über Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche
  • Konflikte rund um vorweggenommene Erbfolge
  • Nachfolgekonflikte im Familienunternehmen
  • Fragen zu Pflegeleistungen und Versorgungsvereinbarungen

Zur steuerlichen Seite: Unternehmensnachfolge

Der Ablauf in fünf Phasen

  1. 1 — Auftragsklärung und Rahmen

    Spielregeln festlegen

    Wer nimmt teil, wie ist das Verfahren organisiert, wie werden die Kosten getragen? Hier wird auch offengelegt, welche Beziehungen zwischen der Kanzlei und den Beteiligten bestehen.

  2. 2 — Themensammlung

    Themen ordnen und priorisieren

    Die Beteiligten benennen, was aus ihrer Sicht auf den Tisch gehört. Dabei zeigt sich, welche Punkte den Kern bilden.

  3. 3 — Interessen herausarbeiten

    Der Wendepunkt

    Hinter jeder Position stehen Interessen. Sichtbar zu machen, was den Beteiligten wirklich wichtig ist, ist häufig der Wendepunkt des Verfahrens.

  4. 4 — Optionen entwickeln und bewerten

    Wirtschaft und Steuer am Tisch

    Hier fließen wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unmittelbar ein: Was eine Einigungsoption tatsächlich kostet, steht während der Verhandlung zur Verfügung und nicht erst Wochen später.

  5. 5 — Abschlussvereinbarung

    Lösung verbindlich festhalten

    Die Lösung wird schriftlich festgehalten. Sie ist ein verbindlicher Vertrag; auf Wunsch lässt sie sich über notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich vollstreckbar machen.

Fünf verbreitete Irrtümer

  • „Mediation ist etwas für die, die nachgeben wollen." Das Gegenteil trifft zu. Die Entscheidung bleibt bei den Beteiligten — niemand entscheidet über ihre Köpfe hinweg.
  • „Am Ende muss ich Kompromisse machen." Ein Kompromiss heißt, alle geben etwas her. Mediation sucht Lösungen, die den Interessen aller gerecht werden — das ist etwas anderes.
  • „Wir sind zu zerstritten dafür." Festgefahrene Konflikte sind der Regelfall. Genau dafür ist das Verfahren entwickelt worden.
  • „Ohne Anwalt geht das nicht." Rechtliche Beratung ist jederzeit möglich, aber keine Voraussetzung. Anwälte können bei Bedarf einbezogen werden.
  • „Die Vereinbarung bindet am Ende nicht." Sie ist ein Vertrag und kann vollstreckbar ausgestaltet werden.

Steuerliche Kompetenz im Verfahren

In wirtschaftlichen und erbrechtlichen Konflikten hängt die Tragfähigkeit einer Einigung fast immer an ihren steuerlichen Folgen. Eine Abfindung, eine Immobilienübertragung, das Ausscheiden eines Gesellschafters — was davon netto bleibt, entscheidet darüber, ob die Beteiligten einer Lösung wirklich zustimmen können.

Bei KEMPF steht diese Bewertung während der vierten Phase zur Verfügung, nicht erst danach. Optionen lassen sich unmittelbar durchrechnen, verwerfen oder anpassen, solange alle am Tisch sitzen. Das kann Verfahren verkürzen und Einigungen verhindern, die sich später als teuer erweisen.

Rollentrennung

Die Rolle des Mediators und die eines beratenden Steuerberaters lassen sich nicht vermischen. Deshalb gilt bei uns ein einfacher Grundsatz: Besteht oder bestand zu einer beteiligten Person oder einem beteiligten Unternehmen ein Beratungsmandat in derselben Sache, übernehmen wir dort keine Mediation. Das halten wir unabhängig davon ein, ob die Beteiligten zustimmen würden, und es gilt für die Kanzlei insgesamt, nicht nur für den einzelnen Berufsträger.

In solchen Fällen vermitteln wir eine externe Mediatorin oder einen externen Mediator. Wenn beide Seiten es wünschen, stehen wir dabei für die steuerliche Bewertung der erarbeiteten Optionen zur Verfügung.

Zu Beginn jedes Verfahrens legen wir offen, welche Beziehungen zu den Beteiligten bestehen. Das ist Voraussetzung für ein integer geführtes Verfahren, keine Formalie.

Rahmen und Kosten

Das Verfahren beruht auf drei Grundsätzen: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Neutralität. Jede beteiligte Person kann es jederzeit beenden. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und trifft keine Entscheidungen. Zur Vertraulichkeit unter den Beteiligten treffen wir zu Beginn eine ausdrückliche Vereinbarung.

Ein Verfahren umfasst in der Regel mehrere Sitzungen von zwei bis vier Stunden — in den Kanzleiräumen in Hünfelden, bei Ihnen vor Ort oder an einem neutralen Ort.

Abgerechnet wird nach Zeitaufwand; der Stundensatz wird vor Beginn vereinbart. Üblicherweise tragen die Beteiligten die Kosten hälftig. Da Umfang und Dauer des Verfahrens von den Beteiligten mitbestimmt werden, ist der Kostenrahmen von Anfang an kalkulierbar.

Häufige Fragen

Muss die Gegenseite mitmachen?

Ja. Mediation ist freiwillig. Häufig genügt allerdings ein neutral formuliertes Angebot, um Gesprächsbereitschaft herzustellen — auch dabei unterstützen wir.

Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?

Der Weg zum Gericht bleibt offen. Was in der Mediation besprochen wurde, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht des Mediators.

Wir haben schon Anwälte eingeschaltet. Ist es dafür zu spät?

Nein. Mediation und anwaltliche Vertretung schließen sich nicht aus; Anwälte können am Verfahren beteiligt werden oder begleitend beraten.

Ist die Vereinbarung am Ende durchsetzbar?

Sie ist ein Vertrag. Über notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich lässt sie sich vollstreckbar ausgestalten.

Sie sind unser Steuerberater — können Sie dann überhaupt mediieren?

In derselben Sache nicht. Wir sagen Ihnen das zu Beginn und vermitteln in diesem Fall eine externe Mediation.

Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie wissen möchten, ob Mediation in Ihrer Situation ein geeigneter Weg ist, sprechen Sie mit uns. In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir die Ausgangslage, den möglichen Rahmen und ob ein bestehendes Mandat einer Mediation durch unsere Kanzlei entgegensteht.

KEMPF Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eufinger Straße 30
65597 Hünfelden
06438 920306
info@stbkempf.de

Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8:00–12:00 & 13:00–16:30 Uhr · Mi, Fr 8:00–13:00 Uhr · sowie nach Vereinbarung

Rechtsstand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; ein Mandatsverhältnis wird nicht begründet.