Konfliktlösung
Wirtschafts- und Erbmediation im Raum Limburg
Ein Gesellschafterstreit, ein ungeklärter Nachlass, ein festgefahrener Konflikt zwischen Erben: Solche Situationen binden Zeit, Geld und Aufmerksamkeit — und beeinträchtigen häufig die Handlungsfähigkeit eines ganzen Unternehmens.
Mediation ist ein anderer Weg als das Gerichtsverfahren. Die Beteiligten erarbeiten selbst eine Lösung, die sie gemeinsam tragen — nicht öffentlich, in einem Verfahren, das sie in Dauer und Umfang weitgehend selbst bestimmen.
Marius B. Kempf ist Steuerberater. Er hat eine Mediationsausbildung an der Freien Universität Berlin absolviert und ist in Wirtschafts- und Erbmediation tätig. Wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge fließen dadurch unmittelbar in das Verfahren ein — dort, wo Lösungsoptionen entwickelt und bewertet werden.
„Ein Urteil beendet das Verfahren. Nicht immer den Konflikt."
Mediation und Gerichtsverfahren im Überblick
Welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, hängt von der Konstellation ab — nicht jede Situation eignet sich für Mediation.
| Kriterium | Gerichtsverfahren | Mediation |
|---|---|---|
| Blickrichtung | Klärung dessen, was geschehen ist | Regelung dessen, wie es weitergeht |
| Entscheidung | Durch das Gericht | Durch die Beteiligten selbst |
| Dauer | Abhängig vom Instanzenzug | Von den Beteiligten mitbestimmt |
| Öffentlichkeit | Verhandlung grundsätzlich öffentlich | Nicht öffentlich; Verschwiegenheit gesetzlich geregelt |
| Ergebnis | Urteil, an das beide Seiten gebunden sind | Vereinbarung, die beide Seiten selbst getroffen haben |
| Zusammenarbeit danach | Nach streitigem Verfahren häufig erschwert | Ausdrückliches Ziel des Verfahrens |
| Kosten | Gerichts- und Anwaltskosten, je Instanz erneut | Zeithonorar, häufig hälftig geteilt |
Blickrichtung
Gerichtsverfahren
Klärung dessen, was geschehen ist
Mediation
Regelung dessen, wie es weitergeht
Entscheidung
Gerichtsverfahren
Durch das Gericht
Mediation
Durch die Beteiligten selbst
Dauer
Gerichtsverfahren
Abhängig vom Instanzenzug
Mediation
Von den Beteiligten mitbestimmt
Öffentlichkeit
Gerichtsverfahren
Verhandlung grundsätzlich öffentlich
Mediation
Nicht öffentlich; Verschwiegenheit gesetzlich geregelt
Ergebnis
Gerichtsverfahren
Urteil, an das beide Seiten gebunden sind
Mediation
Vereinbarung, die beide Seiten selbst getroffen haben
Zusammenarbeit danach
Gerichtsverfahren
Nach streitigem Verfahren häufig erschwert
Mediation
Ausdrückliches Ziel des Verfahrens
Kosten
Gerichtsverfahren
Gerichts- und Anwaltskosten, je Instanz erneut
Mediation
Zeithonorar, häufig hälftig geteilt
Wann Mediation passt — und wann nicht
Mediation trägt, wenn alle Beteiligten grundsätzlich gesprächsbereit sind und es um mehr geht als eine reine Rechtsfrage.
Sie ist nicht das richtige Verfahren, wenn eine Seite nicht wirklich teilnehmen will, ein massives Machtgefälle besteht oder eine straf- oder insolvenzrechtliche Lage vorliegt.
Drohende Fristen sind dagegen kein Ausschlussgrund. Verhandlungen hemmen die Verjährung, und fristwahrende Schritte lassen sich parallel einleiten, ohne das Verfahren zu belasten. Wichtig ist nur, das früh zu klären statt spät.
Der Leitfaden zum Download enthält einen Selbsttest mit sechs Fragen zur Einschätzung Ihrer Situation.
Wirtschaftsmediation
Geeignet für Konflikte, bei denen Geschäftsbeziehungen erhalten oder geordnet beendet werden sollen:
- Gesellschafter- und Anteilseignerkonflikte
- Trennung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern
- Störungen in Kooperations- und Vertragsverhältnissen
- Konflikte innerhalb von Abteilungen oder zwischen Unternehmensebenen
- Streit über Unternehmensbewertung und Abfindungsansprüche
Erbmediation
Für Konflikte rund um Nachlass, Übergabe und familiäre Vermögensangelegenheiten:
- Erbengemeinschaften mit Uneinigkeit über Immobilien oder Unternehmensanteile
- Streitigkeiten über Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche
- Konflikte rund um vorweggenommene Erbfolge
- Nachfolgekonflikte im Familienunternehmen
- Fragen zu Pflegeleistungen und Versorgungsvereinbarungen
Der Ablauf in fünf Phasen
1 — Auftragsklärung und Rahmen
Spielregeln festlegen
Wer nimmt teil, wie ist das Verfahren organisiert, wie werden die Kosten getragen? Hier wird auch offengelegt, welche Beziehungen zwischen der Kanzlei und den Beteiligten bestehen.
2 — Themensammlung
Themen ordnen und priorisieren
Die Beteiligten benennen, was aus ihrer Sicht auf den Tisch gehört. Dabei zeigt sich, welche Punkte den Kern bilden.
3 — Interessen herausarbeiten
Der Wendepunkt
Hinter jeder Position stehen Interessen. Sichtbar zu machen, was den Beteiligten wirklich wichtig ist, ist häufig der Wendepunkt des Verfahrens.
4 — Optionen entwickeln und bewerten
Wirtschaft und Steuer am Tisch
Hier fließen wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unmittelbar ein: Was eine Einigungsoption tatsächlich kostet, steht während der Verhandlung zur Verfügung und nicht erst Wochen später.
5 — Abschlussvereinbarung
Lösung verbindlich festhalten
Die Lösung wird schriftlich festgehalten. Sie ist ein verbindlicher Vertrag; auf Wunsch lässt sie sich über notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich vollstreckbar machen.
Fünf verbreitete Irrtümer
- „Mediation ist etwas für die, die nachgeben wollen." Das Gegenteil trifft zu. Die Entscheidung bleibt bei den Beteiligten — niemand entscheidet über ihre Köpfe hinweg.
- „Am Ende muss ich Kompromisse machen." Ein Kompromiss heißt, alle geben etwas her. Mediation sucht Lösungen, die den Interessen aller gerecht werden — das ist etwas anderes.
- „Wir sind zu zerstritten dafür." Festgefahrene Konflikte sind der Regelfall. Genau dafür ist das Verfahren entwickelt worden.
- „Ohne Anwalt geht das nicht." Rechtliche Beratung ist jederzeit möglich, aber keine Voraussetzung. Anwälte können bei Bedarf einbezogen werden.
- „Die Vereinbarung bindet am Ende nicht." Sie ist ein Vertrag und kann vollstreckbar ausgestaltet werden.
Steuerliche Kompetenz im Verfahren
In wirtschaftlichen und erbrechtlichen Konflikten hängt die Tragfähigkeit einer Einigung fast immer an ihren steuerlichen Folgen. Eine Abfindung, eine Immobilienübertragung, das Ausscheiden eines Gesellschafters — was davon netto bleibt, entscheidet darüber, ob die Beteiligten einer Lösung wirklich zustimmen können.
Bei KEMPF steht diese Bewertung während der vierten Phase zur Verfügung, nicht erst danach. Optionen lassen sich unmittelbar durchrechnen, verwerfen oder anpassen, solange alle am Tisch sitzen. Das kann Verfahren verkürzen und Einigungen verhindern, die sich später als teuer erweisen.
Rollentrennung
Die Rolle des Mediators und die eines beratenden Steuerberaters lassen sich nicht vermischen. Deshalb gilt bei uns ein einfacher Grundsatz: Besteht oder bestand zu einer beteiligten Person oder einem beteiligten Unternehmen ein Beratungsmandat in derselben Sache, übernehmen wir dort keine Mediation. Das halten wir unabhängig davon ein, ob die Beteiligten zustimmen würden, und es gilt für die Kanzlei insgesamt, nicht nur für den einzelnen Berufsträger.
In solchen Fällen vermitteln wir eine externe Mediatorin oder einen externen Mediator. Wenn beide Seiten es wünschen, stehen wir dabei für die steuerliche Bewertung der erarbeiteten Optionen zur Verfügung.
Zu Beginn jedes Verfahrens legen wir offen, welche Beziehungen zu den Beteiligten bestehen. Das ist Voraussetzung für ein integer geführtes Verfahren, keine Formalie.
Rahmen und Kosten
Das Verfahren beruht auf drei Grundsätzen: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Neutralität. Jede beteiligte Person kann es jederzeit beenden. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und trifft keine Entscheidungen. Zur Vertraulichkeit unter den Beteiligten treffen wir zu Beginn eine ausdrückliche Vereinbarung.
Ein Verfahren umfasst in der Regel mehrere Sitzungen von zwei bis vier Stunden — in den Kanzleiräumen in Hünfelden, bei Ihnen vor Ort oder an einem neutralen Ort.
Abgerechnet wird nach Zeitaufwand; der Stundensatz wird vor Beginn vereinbart. Üblicherweise tragen die Beteiligten die Kosten hälftig. Da Umfang und Dauer des Verfahrens von den Beteiligten mitbestimmt werden, ist der Kostenrahmen von Anfang an kalkulierbar.
Häufige Fragen
Muss die Gegenseite mitmachen?
Ja. Mediation ist freiwillig. Häufig genügt allerdings ein neutral formuliertes Angebot, um Gesprächsbereitschaft herzustellen — auch dabei unterstützen wir.
Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?
Der Weg zum Gericht bleibt offen. Was in der Mediation besprochen wurde, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht des Mediators.
Wir haben schon Anwälte eingeschaltet. Ist es dafür zu spät?
Nein. Mediation und anwaltliche Vertretung schließen sich nicht aus; Anwälte können am Verfahren beteiligt werden oder begleitend beraten.
Ist die Vereinbarung am Ende durchsetzbar?
Sie ist ein Vertrag. Über notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich lässt sie sich vollstreckbar ausgestalten.
Sie sind unser Steuerberater — können Sie dann überhaupt mediieren?
In derselben Sache nicht. Wir sagen Ihnen das zu Beginn und vermitteln in diesem Fall eine externe Mediation.
Sprechen Sie mit uns
Wenn Sie wissen möchten, ob Mediation in Ihrer Situation ein geeigneter Weg ist, sprechen Sie mit uns. In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir die Ausgangslage, den möglichen Rahmen und ob ein bestehendes Mandat einer Mediation durch unsere Kanzlei entgegensteht.
KEMPF Steuerberatungsgesellschaft mbHEufinger Straße 30
65597 Hünfelden
06438 920306
info@stbkempf.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8:00–12:00 & 13:00–16:30 Uhr · Mi, Fr 8:00–13:00 Uhr · sowie nach Vereinbarung
Rechtsstand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; ein Mandatsverhältnis wird nicht begründet.